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Politik

Mein Vorschlag zur Novellierung des Urheberrechts

Einleitung
Einer der häufigsten Vorwürfe gegen die PIRATEN ist, dass wir einerseits die freie Privatkopie im Internet uneingeschränkt und damit auch für Tauschbörsen fordern, wir andererseits heute noch keine Lösung für das Problem anbieten, wovon Kreative künftig eigentlich leben sollen.

Mal davon abgesehen, dass sowohl im Partei- als auch im Wahlprogramm ausdrücklich festgeschrieben ist, dass ein fairer Ausgleich zwischen den Urhebern und den Nutzern geschaffen werden soll, ist es richtig, dass eine tragfähige wirtschaftliche Lösung für die künftige Vergütung noch keinen Eingang in ein offzielles Dokument der PIRATEN gefunden hat. Das ist einer der Gründe dafür, dass mittlerweile viele PIRATEN ein mehrstufiges Novellierungsprogramm vorschlagen. Die meisten schlagen vor, eine endgültige Freigabe aller Kopiermöglichkeiten im Internet erst zuzulassen, wenn neue funktionierende Vergütungsmodelle entwickelt sind und vor allem den Beweis der Tragfähigkeit erbracht haben.

Dieser Meinung schließe ich mich ausdrücklich an. Die AG Urheberrecht der PIRATEN ist angetreten, die in den Parteiprogrammen definierten Forderungen und Randbedingungen in konkrete Vorschläge umzusetzen. Ich möchte mich selber in der AG Urheberrecht mit Vorschlägen zur Konkretisierung einbringen. Ich werde diese erst hier in meinem Blog veröffentlichen, hoffentlich in einer Diskussion schon mal in einer ersten Überarbeitung unterziehen und dann im PIRATEN Wiki in die Diskussion einbringen. Ich halte das Urheberrecht für dermaßen komplex, dass eine Novellierung dur als Leistung eines größeren und sehr engagierten Teams gelingen kann. Deswegen bitte ich schon jetzt um Milde, falls mir gleich Fehler passieren sollten.

Meine Ideen und Vorschläge resultieren u.a. aus den Arbeiten von Lawrence Lessig und David O´Brien, sowie einer Vielzahl von PIRATEN-Quellen. Sie gehen teilweise deutlich über das hinaus, was die PIRATEN heute in ihren Programmen fordern.

Und los geht´s:

Renovierung des Urheberechts in 2 Stufen

Ich hatte schon mal darauf hingewiesen, dass ich es für gefährlich halte, die völlige Freigabe aller Kopien inklusive der Legalisierung der Tauschbörsen zu betreiben, bevor neue Vergütungsmodelle ihre Funktionsfähigkeit bewiesen haben. Ich fürchte, dass dies nicht nur zum Kollaps der Verwertungsindustrie führen wird, sondern auch die Künstler und andere Urheber so nachhaltig um ihre Einnahmen bringt, dass genau das Gegenteil dessen eintritt, was wir als PIRATEN eigentlich erreichen wollen. DieKultur würde dann erstmal verarmen, statt reicher zu werden.

Ich bin allerdings auch der Meinung, dass spätestens im letzten Schritt der Novelle das uneingeschränkte Recht auf Kopie eingeräumt werden sollte, da alles andere zu einer zu großen Einschränkung der Privatsphäre führen würde.

Ich habe mich mit den bisher vorliegenden Vorschlägen zu den alternativen Einnahmequellen intensiv auseinander gesetzt und ich bleibe dabei, dass wir primär nach Wegen suchen sollten, die es Urhebern möglich macht, mit den Werken selber Geld zu verdienen. Eine reine Konzentration auf abgeleitete Einnahmen halte ich für falsch. Ich werde später noch auf einen Vorschlag eingehen, der in Richtung Pauschalvergütung geht und möglichrweise die zu Recht heftig diskutierten Nachteile einer Kuturflatrate und anderer Pauschalvergütungen, wie Geräteabgaben vermeidet.

1. Stufe: kann sofort angegangen werden

Gerade hier gehe ich über die bestehenden Vorschläge der PIRATEN hinaus und lehne mich stärker an Lessig an.

Urheberrecht gibt es nur für die Werke, für die das Urheberrecht ausdrücklich beantragt wurde

Heute gilt, dass grundsätzlich erst mal für jedes Werk die Urheberrechte entstehen. Das ist meiner Meinung gerade dadurch problematisch geworden, dass durch Web 2.0 nicht nur eine Menge neuer Produzenten enstanden sind, die sich Tatsache gar nicht bewusst sind. Sie würden wahrscheinlich gar nicht so einen umfassenden Schutz begehren.
Wer allerdings den Schutz genießen möchte, sollte durch einen sehr einfachen formlosen Vorgang, der mit sehr geringen Gebühren belastet ist, den Schutz beantragen müssen. Das würde dazu führen, dass sich jeder Urheber, der den vollen Schutz haben möchte, überlegen muss, ob er wirklich damit rechnet, dass sich die Eintragung lohnt.

Kennzeichnungspflicht
Geschützte Werke müssen gekennzeichnet werden, um den vollumfänglichen Schutz zu bekommen. Auch dies schafft mehr Klarheit für andere Menschen, welche fremde Arbeiten nutzen wollen.

Abschaffung von DRM
Die Rechte der Urheber enden dort, wo die Vergütung geleistet wurde. Nutzer die eine Vergütung bezahlt haben, dürfen mit dem Werk machen, was sie wollen, solange sich das nicht kommerziell ist, außer:

unbegrenztes Filesharing bleibt erstmal verboten, begrenztes Tauschen wird aber wieder sofort legal
Es gibt eine lange Tradition des privaten Tauschens von Kultur. Filesharing-Plattformen gehen deutlich darüber hinaus und können erst in der 2. Stufe uneingeschränkt erlaubt werden. In der ersten Stufe muss diese Technologie noch beschränkt bleiben. Um dies überhaupt durchsetzen zu können, sollten sowohl die Betreiber, als auch die Nutzer haftbar gemacht werden können. Dies soll aber nur im Rahmen des heutigen Schadenersatzrecht des deutschen Zivilrechtes gesschehen und nicht nach amerikanischen Muster.
Mit einer kleinen Einschränkung sollte man aber schon in dieser Stufe Filesharing legalisieren: Solange die Anzahl der Tauschfreunde technisch begrenzt ist, halte ich das Tauschen von Dateien wieder für eine rechtmäßige Ausübung des Rechtes auf Privatkopie. Hier müsste man sich noch über die zulässige Anzahl von Freunden Gedanken machen. Mein Vorschlag wäre 100. Es gibt bereits ein kommerzielles Projekt, dass in diese Richtung geht: ciiju

Sehr stark verkürzte Schutzfristen mit einfacher Möglichkeit der Verlängerung auf max. 15 Jahre nach Tod des Urhebers
Ich würde die Schutzfrist auf 5 Jahre verkürzen. Diese kann dann immer wieder nach jeweils 5 Jahren mit einem einfachen Antrag mit niedriger Gebühr auf max. 15 Jahre nach dem Tod des Urhebers verlängert werden. Auch das würde dazu führen, dass nur noch für die Werke Schutz beantragt wird, bei denen die Urheber diesen überhaupt begehren.

sofortige Förderung neuer Lizenz- und Einnahmemodelle
Neben der Modernisierung der heutigen Pauschalabgaben in Richtung mehr Transparenz und mehr Verteilungsgerechtigkeit, schlage ich das System der freiwilligen kollektiven Lizenz vor die Danny O`Brien hier beim Elektrischen Reporter erklärt.
Diese hat im Vergleich der staatlichen Pauschalabgaben eine Menge Vorteile:

  • sie setzt auf eine marktwirtschaftliche, statt auf eine staatliche Lösung
  • Selbstbeobachtung der Nutzer nach dem Vorbild von last.fm oder pandora, statt staatlicher Schnüffelei
  • sie ist relativ stabil gegen Verteilungsmissbrauch
  • die Verwaltung wäre nicht so aufwändig, wie bei einer staatlichen Lösung

2. Stufe, völlige Freigabe der privaten Kopier und Tauschmöglichkeiten

Sobald entweder mein Vorschlag der Einnahmeerzielung oder ein anderes System stabil läuft, kann die eigentlich ersehnte völlige Legalisierung der heute schon technischen Möglichkeiten des privaten Tauschen, Kopierens und Weiterverarbeitens erfolgen.

Ich bin gepannt auf eure Rückmeldungen.

11 Comments

  • Hans sagt:

    Sehe ich alles sehr Kritisch. Die Beantragung eines Urheberrechts bedeutet einen riesengroßen Verwaltungsaufwand. Und ist dabei völlig unnötig. Die einfachste Möglichkeit wäre, dass zu einer Veröffentlichung der eigenen Werke eine Lizenz mitgegeben werden muss, sei es direkt beim Downloadlink, pauschal auf der Webseite, beim Werk selbst oder mit Hinweis auf eine kommerzielle Verwertungsgesellschaft. Wird diese nicht beigelegt gilt grundsätzlich Lizenzfreiheit. Auch hier muss sich der Autor über seine Lizenzen bewusst sein, auch ohne aufwendige Anträge. Eine zentrale Verwaltung der Urheberrechte ist nicht nötig.

    Die allgemeine Legalisierung von Filesharing halte ich für Problematisch. Mein Vorschlag: Bezugsquelle muss mit angegeben werden (beispielsweise iTunes), verweis auf den Urheber oder Verwerter. Die Dateien müssen im Bezug zur Quelle unverändert sein (Format, Qualität, ID3-Tags, Dateiname) und dürfen nach Bezug aus der privaten (filesharing) Quelle nicht erneut weiterverbreitet werden.

    Der Vorschlag ist unvollständig, ich denke aber, man sollte erstmal eher in diese Richtung gehen. Filesharing mit klaren Regeln die eingehalten werden müssen! Das würde auch als Test fungieren ob ein geregeltes Filesharing mit gerechten Vergütungen überhaupt möglich ist.

  • Paul sagt:

    so was blödes. E-Mail vergessen und der Text ist weg. Na was solls ich meld mich in der AG wieder. Nur soviel: Reglementierung und Überwachung des nicht kommerziellen tauschens wird nicht funktionieren. Der Schlüssel liegt im kommerziellen nicht im privaten. Das will die MI nicht hören weil sie weiß das sie davon nichts abbekommt. Tja dann ist das halt so. Die Künstler wirds freuen..

  • jamasi sagt:

    Du fängst bereits hier an den Verwertern Zugeständnisse zu machen. Die Verwertungsindustrie soll endlich sterben und Kreative und Konsumenten in Ruhe lassen.

    Nur unkommerzielle Kunst ist wirklich frei.

  • Hans sagt:

    Wenn du ernsthaft über das Thema diskutieren willst musst du realistischen bleiben. Du kannst nicht einfach sämtliche Strukturen vernichten ohne zu wissen wie es wirklich weitergehen soll. Ihr tut so als ob ein Künstler heute keine Wahl hätte. Die hat er aber! Und viele Künstler gehen den Weg ohne fettes Label, dass sie ausbeutet.
    Die Labels werden auf Dauer also selbst aussterben. Die Politik kann diesen Vorgang beschleunigen/begünstigen, aber nicht ohne großen und unüberwindbaren Widerstand einfach auf einen Schlag herbeiführen. Denn selbst viele Künstler wissen gar nicht, was sie ohne Verwerter machen sollen.
    Das ist ein Aufklärungsprozess.

  • Jan Huwald sagt:

    @Frank: die Filesharing-Katze ist aus dem Sack. Bereits heute kann sie nur wegen Spezialgesetzen, wie dem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch verfolgt werden. Willst du wirklich ein derart datenschutzfeindliches Gesetz tolerieren, das jedem Hans-Wurst Zugriff auf deine persönlichen Daten erlaubt, sobald er eine IP-Adresse von dir kennt (rät)? Heißt du die widerrechtlichen, nur durch richtleriche Inkompetenz wirksamen Screenshot-Beweisführung für ein rechtsstaatlich akzeptables Mittel?

    @Hans: du schreibst, dass ein Werk zu registrieren zu viel brükoratischer Aufwand ist, willst dann aber das:
    * „Bezugsquelle muss mit angegeben werden“
    * „Die Dateien müssen im Bezug zur Quelle unverändert sein (Format, Qualität, ID3-Tags, Dateiname)“

    Das ist Größenordnungen bürokratischer und umständlicher. Abgesehen davon, dass du damit selbst heute legale Nutzungsweisen verbietest (CD fürs Auto brennen, anyone?).

  • @ Hans: Ich würde die Beantragung des Urheberrechts so formlos und automatisiert, wie möglich machen. Es soll keine Prüfungen geben, ob es sich überhaupt um ein schutzfähiges Werk handelt. Aber in der Tat, vielleicht würde es auch ausreichen, wenn der Urheber nur selber kennzeichnet, wenn er Schutz haben möchte. Mein Vorschlag würde aufgrund der Gebühr nur dafür sorgen, dass noch zusätzlich ein Entscheidungsprozesss abverlangt wird, ob sich ein Schutz wirtschaftlich lohnt. Ich habe nicht verstanden, an welcher Stelle in bezug auf Filesharing unvollständidg ist. Ich habe die Regeln beschrieben. Was fehlt Dir hier? Ansonsten teile ich vor allem Deine Ausführungen in der Antwort zu jamasi.
    @jamasi: Ich liebe kommerzielle Kunst. Sie ist sehr oft in der Qualität der nicht kommerziellen Kunst überlegen, weil sie Berufskünstler möglich macht, die sich auf ihre Kunst konzentrieren können. Und ich glaube, dass Verwertungsgesellschaften, wie Musiklabels durchaus ihre Berechtigung haben, nur nicht in der Form, in der sie heute wahrgenommen wird. Selbst wenn man als Künstler im Internet die Vermarktung selber in die Hand nehmen kann: Nicht jeder kann und will das. Außerdem ist die Vorfinanzierungsfuntion der Labels nicht zu unterschätzen. Viele Künstler wären gar nicht in der Lage aufwändige Produktionen zu finanzieren. Das die Labels in der heutige Verfassung völlig neben der Spur sind, sehe ich aber auch so. Es wird aber wahrscheinlich immer Unternehmen geben, die sich mit einzelnen Funktionen der Verwertung und Finanzierung von Kunst befassen werden und ich würde das begrüßen.

  • Hans sagt:

    @Jan Also erstmal habe ich die Private Kopie ohne Weitergabe an dritte überhaupt nicht berührt. Die soll völlig frei mögliche sein! Selbstverständlich! Aber danke für den Hinweis 😉

    Ich sehe da keinerlei Bürokratie, wenn ich als Verteiler die Datei selbst unberührt lass und angebe, von wem ich meine Datei habe. Selbst die Creative Commons verlangt häufig, den Urheber eines Werkes anzugeben. So viel Verantwortung wird ein Filesharer noch aufbringen können! Um aber nochmal darauf Aufmerksam zu machen was ich meinte: Ich beziehe mich dabei alleine auf die freie unbeschränkte Zugänglichkeit über das Internet! Das Teilen auf Schulhöfen über Handy, das Brennen von CDs und deren Weitergabe soll gar nicht davon betroffen sein. Wenn der Urheber allerdings fragt, voher du ein Werk hast musst du das zurückverfolgbar machen können. Denn das ist das gute Recht eines Urhebers, zu wissen welche Wege SEINE Werke gehen! Und sei es nur zu Marktforschungszwecken. Aber so viele Rechte muss man dem Urheber einfach eingestehen.
    Bei der Creative Commons ist es auch nicht wesentlich anders gedacht.

    Ich bleibe dabei. Eine zentrale Verwaltung des Urheberrechts ist unnötig, da ich als Urheber ohnehin verpflichtet werden soll mir Gedanken über die Lizensierung zu machen. Über den Vertriebsweg, und sei es in der Datei selbst als Meta-Tag, ist es ein leichtes diese Lizenz mitzuliefern. Und auch hier ergibt dann das unverändert lassen der Datei wiederum einen Sinn.

    Das Weitergeben von Dateien ohne Lizenzangabe über das Internet soll nicht erlaubt sein! Da ich als Verbraucher davon ausgehen soll, dass eine Datei ohne Lizenzangabe auch Lizenzfrei ist! Die Verantwortung muss also beim Sharer liegen, und das ist wirklich nicht zu viel verlangt.

    Bei Weitergabe auf Schulhöfen, bzw die weitergabe Offline soll allerdings so formlos wie möglich sein. Daher muss man hier als Verbraucher generell davon ausgehen, dass eine Datei nicht lizenzfrei ist.

    Nochmal auf den Punkt:
    Als Urheber: Lizenz muss mit, ansonsten gilt Lizenzfreiheit, d.h. die Datei darf -NICHT kommerziell- frei weiterverarbeitet und weiterverbreitet werden.

    Als Verteiler: Lizenz des Urhebers muss mit, ansonsten illegal, da der Verbraucher von Lizenzfreiheit ausgehen soll, wenn keine Lizenz beiliegt. Für -NICHT kommerzielle- Weiterverbreitung und Verarbeitung haftet der Verteiler.

    Soll das Werk kommerziell verwendet werden gilt generell die Rücksprachepflicht mit dem Urheber.

    Der Unterschied zwischen Offline- und Onlineweitergabe ergibt bei genauerer Betrachtung keinen sinn.

    Man sollte unterscheiden zwischen

    „für jedermann zugänglich, ohne direkt Rücksprachemöglichkeit“: Beispielsweise Online, oder aber auch eventuell auf Lanpartys wo eine Festplatte frei herum gereicht wird: Die Lizenz des Urhebers muss mit mitgegeben werden. Ich agiere als Verteiler (s.o)!

    „direkte Weitergabe mit direkter Rücksprachemöglichkeit“: Beispielsweise Mündlich oder schriftlich mit direktem Ansprechen (Vor und Zuname) des Empfängers. Generell geht man davon aus, dass Vor- und Zuname voneinander Bekannt sind (Freundschaftsvermutung), daher ist eine explizite Nennung beim tausch nicht nötig. Das ganze geschieht also Formlos. Als Empfänger muss ich jedoch IMMER wissen, wie meine Quelle heißt und diese bei Anfrage des Urhebers auch nennen können!

    Das ganze ist sicher noch eine riesige Baustelle, das ist mir klar 😉

  • Hans sagt:

    Das „NICHT kommerziell“ soll nicht durchgestrichen sein. Keine Ahnung warum er das gemacht hat!

  • jamasi sagt:

    @Frank: Super, wenn du Kommerz magst. Es wird dich keiner daran hindern die von die favourisierten Künstler z.B. durch Spenden oder das Kaufen von Produkten zu unterstützen. Ich sehe allerdings nicht ein, weswegen die Netzgemeinschaft dies als Kollektiv tun sollte als Entschädigung für nie da gewesene mögliche Gewinne.

    Gerade ein radikaler Schnitt wäre da aus meiner Sicht ehrlich. Digitale Güter sind per se zum Nullkostenpreis reproduzierbar. Jede weitere Wertzuweisung kann darüber hinaus aus meiner Sicht nur freiwillig erfolgen. Hier sollte der Staat aktiv werden und z.B. eine Alternative zu Paypal für Micropayment schaffen, die 100% der Spenden beim Künstler ankommen läßt.

  • @jamasi: deswegen lautet mein Vorschlag ja auch freiwillige kollektive Lizenz. Das ist was deutlich anderes als die oft diskutierte Kulturflatrate. Ich würde die nutzen und auch bezahlen. In diese Richtung geht die von mir heute genutzte Napster Flatrate. Ich finde es aber richtig bescheuert, dass ich hier bezahle und dann mit einem schwachsinnigen DRM rumkämpfen muss. Ich bin auch für freie Kopierbarkeit (in Stufe 2, die meinetwegen auch sehr schnell eintreten kann), aber eben nur zu Privatzwecken. Sobald jemand selber mit fremden Werken Geld verdienen will, soll er wieder eingeschränkt und zur Kasse gebeten werden dürfen. Aber auch hier muss ein anderer Weg gefunden werden als der heute praktizierte. Ich plädiere hier ebenfalls für eine deutliche Einschränkung der Urheberrechte in Richtung: Zahlungspflicht ja, aber dann freie Verwendung. Im Gegensatz zur privaten Nutzung als Pflicht und nicht als freiwillige Lizenz.

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